Ihr Übersetzer für Urkunden- und Fachübersetzungen
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente zur Vorlage bei einer Behörde, Hochschule oder einem Gericht? Sie brauchen eine professionelle Fachübersetzung oder sind auf der Suche nach einer Dolmetscherin, die bei der Verständigung zwischen Menschen verschiedener Sprachen behilflich sein kann? Dann sind Sie bei mir in guten Händen. Bei allen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als vereidigte Übersetzerin für die rumänische, italienische und spanische Sprache zur Seite.
Mein Name ist Alina Kaufmann. Im Oktober 2005 habe ich mein Studium als Diplom-Übersetzerin für Italienisch und Spanisch mit dem Schwerpunkt juristische Fachsprache und Rechtswesen (Ergänzungsfach Jura: Abschlussnote 1,6) an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg erfolgreich abgeschlossen. Im Zuge meines Diplomstudiengangs habe ich auch an der italienischen Universität in Triest studiert (Scuola Superiore di Lingue Moderne per Interpreti e Traduttori). Nach meinem Diplomabschluss wurde ich vom Landgericht Heidelberg als Urkundenübersetzerin der italienischen und spanischen Sprache öffentlich bestellt und vereidigt.
Da ich zweisprachig aufgewachsen bin (Deutsch und Rumänisch), habe ich an der Hessischen Lehrkräfteakademie in Darmstadt meine staatliche Prüfung für Rumänisch erfolgreich absolviert, und wurde danach vom Landgericht Heidelberg als Urkundenübersetzerin der rumänischen Sprache öffentlich bestellt und vereidigt.
In meiner Eigenschaft als Urkundenübersetzerin biete ich Ihnen die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente an. Die von mir beglaubigten Übersetzungen werden bei den Gerichten und Behörden in ganz Deutschland anerkannt. Die in Deutschland beglaubigten Übersetzungen werden in der Regel auch in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ohne weitere amtliche Vermerke anerkannt. Dennoch: Fragen Sie bitte bei jener Behörde nach, bei der die Übersetzung vorgelegt werden soll.
Profitieren Sie von mehr als 15 Jahren Berufserfahrung. Seit 2006 übe ich meine Tätigkeit als Sprachmittlerin für Italienisch, Rumänisch und Spanisch hauptsächlich für Justiz-, Polizei- und andere staatliche Behörden aus (Bundesamt für Justiz, Staatsanwaltschaften, Amts- und Landgerichte, Jugendämter etc.), deren langjähriges Vertrauen in meine Übersetzungen ein wichtiger Teil meines Erfolges ist. Zu meinen Auftraggebern zählen ebenfalls internationale Unternehmen und Privatkunden. Ich arbeite auch als Dozentin (Lehrbeauftragte) am Institut für Übersetzen und Dolmetschen der Universität Heidelberg, wo ich Übersetzungskurse aus dem Italienischen ins Deutsche unterrichte..
Ich bin Mitglied im BDÜ (www.bdue.de), dem Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. in Deutschland. Die Mitgliedschaft im Berufsverband ist an hohe Anforderungen und besondere Qualifikationen gebunden, was einen hohen Grad an Professionalität sicherstellt.
Ihre Daten und Unterlagen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Auf Wunsch erhalten Sie zusätzlich eine schriftliche Erklärung.
Rezensionen
Das Übersetzungsbüro Kaufmann steht für Qualität, für fristgerechte, hochwertige Übersetzungen – zu erschwinglichen Preisen. Hier können Sie die Bewertungen unserer Kunden lesen und selber Rezensionen schreiben.
Beglaubigung
In bestimmten Fällen werden beglaubigte juristische Fachübersetzungen benötigt. Dies betrifft vor allem Klageschriften, Verträge, aber auch Dokumente, Urkunden und Bescheinigungen etc. Beglaubigte Übersetzungen werden vor allem bei Behörden, öffentlichen Institutionen und Einrichtungen, Gerichten, Universitäten etc. benötigt.
Ein vereidigter/ermächtigter Übersetzer (in einem deutschen OLG-Bezirk zugelassen) haftet er mit seinem Beglaubigungsvermerk, seinem Stempel und seiner Unterschrift für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller aus dem Ursprungsdokument übersetzten Angaben, wenn er eine beglaubigte Übersetzung anfertigt.
Überbeglaubigung (Apostille)
Die Apostille ist gedacht für beglaubigte Übersetzungen, die im Ausland verwendet werden sollen. Die dortigen Behörden oder sonstigen Empfänger der Übersetzung können nicht überprüfen, ob die Übersetzerin bzw. der Übersetzer tatsächlich beeidigt/ermächtigt ist oder ob sie bzw. er selbst unterschrieben hat.
Durch die Überbeglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift des Übersetzers durch das jeweilige Gericht bestätigt, bei dem der vereidigte/ermächtigte Übersetzer zugelassen ist. Damit eine Überbeglaubigung eingeholt werden kann, muss das Dokument vorerst übersetzt und beglaubigt werden (Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift vom Übersetzer).
Ob Sie eine Apostille benötigen, können Sie bei den Behörden im Zielland erfragen. “Ob eine in Deutschland gefertigte Übersetzung in einem anderen Staat anerkannt wird, unterliegt dem Recht des Staates, in dem die Übersetzung verwendet werden soll." (Auswärtiges Amt, Deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung im Ausland). Für einige Länder ist eine Apostille notwendig; mit dieser wird die Unterschrift des Übersetzers durch den Präsidenten des Landgerichts seines Wohnorts überbeglaubigt. Sollte Ihnen bekannt sein, dass Sie für Ihre beglaubigte Übersetzung eine Apostille benötigen (z. B. für gerichtliche Dokumente), teilen Sie mir dies bitte mit.
Die Kosten für die Überbeglaubigung entstehen nicht durch uns, sondern werden vom zuständigen Gericht erhoben.